Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – eine große Herausforderung in der Zukunft
Damit die hochgesteckten klimapolitischen Ziele des Bundes erreicht werden, ist im November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Bekanntlich hat dieses Gesetz in den letzten Monaten immer mehr Aufmerksamkeit in den Medien erlangt. Ein Grund mehr, dass wir uns mit diesem Thema intensiver beschäftigen.
Schnell stellen wir fest, dass das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nunmehr in dem neuen Gesetz (GEG) zusammengefasst worden sind.
Alle energetischen Anforderungen an beheizte oder klima- tisierte Gebäude sowie die Heizungs- und Klimatechnik und den Hitzeschutz finden wir heute in diesem Gesetz. Von den Verantwortlichen werden die Inhalte und Bestimmungen als ein wegweisender Schritt in die Zukunft erachtet.
Die Wohnungswirtschaft, die insgesamt 30% der Mietwoh- nungen in Deutschland bewirtschaftet, forderte schon seit geraumer Zeit einen Plan für ein klimaschonendes und bezahlbares Wohnen.
Vor einigen Wochen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine weitere Novelle zum Gebäudeener- giegesetz (GEG) vorgelegt. Die Wogen sind mittlerweile hochgeschlagen. Der Grund liegt bekanntlich darin, dass in der Zukunft von den Gas- und Ölheizungen Abschied genommen werden soll. Erste Details sind bereits bekannt. Inwieweit die Novelle in der vorgelegten Form in Kraft tritt oder noch nachgeschärft werden muss, bleibt abzuwarten. Eine Umsetzung der Maßnahmen bedeutet für die Woh- nungswirtschaft und damit auch für unsere Genossenschaft enorme Investitionen. Wir bleiben an diesem Thema dran.
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