Telekommunikations-Modernisierungsgesetz

Ein schnelles Internet wird von allen Nutzern in der heutigen Zeit gewünscht. Um dieses sicherzustellen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 01.12.2021 das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) beschlossen. Mit den neuen Inhalten soll der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt gefördert werden. Wir haben nachgefragt, was mit dieser Änderung verbunden ist. Uns wurde mitgeteilt, dass das Nebenkostenprivileg für die Kostenart „Kabelgebühren“ zum 01.07.2024 abgeschafft wird. Das bedeutet, dass die Kabelgebühren bis zum 30.06.2024 weiterhin von uns über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Zum 01.07.2024 müssen sich unsere Bewohner über sogenannte Einzelnutzerverträge selbst mit TV versorgen.

Vom Vorstand unserer Genossenschaft möchten wir wissen, was dies nunmehr für unsere Bewohner bedeutet. Können diese ab 01.07.2024 noch Fernsehprogramme empfangen? Ja, alle Bewohner können in gewohnter Art und Weise ihre Lieblingsprogramme empfangen. Spätestens bis Anfang 2024 werden alle Nutzer von dem jetzigen Anbieter ein Schreiben mit weiterführenden Angeboten zur TV- Versorgung erhalten. Als Vermieter werden wir uns in diese Thematik künftig einbinden und Sie entsprechend informieren. Wie Sie erkennen können, ist ein akuter Handlungsbedarf nicht vorhanden. Alle können sich bis 30.06.2024 entspannt zurücklehnen und die angebotenen Fernsehprogramme genießen.

Auch für uns ist dieses Thema Neuland. Sobald uns neue Informationen bekannt sind, werden wir Sie hierüber unterrichten.

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