Grundsteuer ändert sich

Ab dem Jahr 2025 tritt in Deutschland eine Änderung der Grundsteuer in Kraft. Hierüber haben wir bereits in einer vorherigen Ausgabe berichtet.

In einem Gespräch mit der Finanzbuchhaltung erklärt uns Fabian Rings, dass die Ermittlung des Grundsteuerwerts in Rheinland-Pfalz künftig auf der Grundlage eines wertabhängigen Verbundmodells erfolgen soll. Dieses soll neben dem Grund und Boden auch den Zustand des Gebäudes erfassen. Alle Haus- und Grundbesitzer werden im Jahr 2022 diesbezüglich in die Pflicht genommen. Ergänzend fügt er hinzu, dass der Umfang der notwendigen Arbeiten sehr groß sein wird. Viele Daten sind zu liefern, wie z. B. die Grundstücksfläche, Gebäudeart, Wohnfläche, das Baujahr des Gebäudes sowie der Bodenrichtwert und andere Informationen.
Gerne möchten wir wissen, welche zeitlichen Vorgaben bestehen hinsichtlich des Projektendes.

Stani Werlein berichtet, dass die Abgabefrist am 31.10.2022 enden wird. Für uns bedeutet dies, dass wir nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2021 sofort mit den Vorarbeiten an die Startlinie treten können.

Unklar ist für uns gegenwärtig, welche Auswirkungen mit der Reform verbunden sind. Stani Werlein und Fabian Rings berichten uns, dass die neuen Grundsteuerbescheide ab dem Jahr 2025 wirksam werden. Über die Höhe der künftigen Grundsteuerbeträge können beide noch keine Angaben machen.

Wir danken den beiden für das Gespräch. An diesem Thema bleiben wir dran, da die Grundsteuer auch zu den umlagefähigen Betriebskosten zählt. Von daher sind wir alle von diesem Thema betroffen.

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Newsbeitrag Fotoquelle: Grundsteuer – Ordner mit Haus © magele-picture – stock.adobe.com