Zensus – die nächste Volkszählung naht

Ein neues Projekt sitzt in den Startlöchern. Die Vorbereitungen für die nächste Volkszählung laufen. Eigentlich sollte die Zählung bereits im Kalenderjahr 2020 zur Durchführung kommen. Pandemiebedingt hat die Bundesregierung diese jedoch in das Jahr 2022 verschoben. Viele von Ihnen werden sich fragen, was eigentlich hinter einer solchen Volkszählung steckt.

Für uns als Genossenschaft wie auch für andere Wohnungsunternehmen ist damit ein beachtlicher Arbeitsaufwand verbunden. Heute wissen wir bereits, dass neben der Bereitstellung von Gebäudedaten auch Fragen zur Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Heizungsart und Energieträger beantwortet werden sollen. Der Vorstand berichtet uns, dass der Fragenkatalog zum Zensus nach derzeitigen Informationen bereits in Kürze zugänglich sein soll. Einige von Ihnen werden sich sicherlich noch an die letzte große Volkszählung im Kalenderjahr 2011 erinnern. Grundlage war eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2008, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtete, Daten anhand eines festgelegten Merkmalkatalogs an die Europäische Union zu liefern. Viele werden sich fragen, warum eine solche große Volkszählung eigentlich notwendig ist.

Der Grund liegt darin, dass die Ergebnisse innerhalb der Europäischen Union somit vergleichbar und auch auswertbar sind. Im Gespräch mit dem Vorstand möchten wir wissen, ob sich alle Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einfach übermitteln lassen. „Sicherlich nicht”, erhalten wir zur Antwort. „Unsere Mitarbeiter wissen, dass mit den personenbezogenen Daten unserer Bewohner sehr sorgsam umgegangen werden muss. Bevor unsere Genossenschaft derartige Daten weiterreicht, werden wir vorab selbstverständlich unsere Mieter hierüber in Kenntnis setzen“, berichtet uns der Vorstand. Wir bleiben am Thema dran und werden Sie in der nächsten Ausgabe über den Fortgang informieren.

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Newsbeitrag Fotoquelle: Zensuns © Zeit4men – stock.adobe.com