Datenschutz-Grundverordnung – Kontaktdaten unserer Bewohner

Die mit Wirkung vom 25.05.2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist noch in aller Munde. Wir möchten von den Mitarbeitern der GeWoGe wissen, wie die Auswirkungen dieser Verordnung mit der neuen wohnungswirtschaftlichen Software im Einklang stehen. Folgende Statements haben wir erhalten.

Katja Klauck: Damit wir die bestehenden Vertragsverhältnisse pflegen und unseren Mietern einen guten Kundenservice bieten können, müssen selbstverständlich in unserer Genossenschaft auch personenbezogene Daten gespeichert werden. Auf die Sicherheit der Daten legen wir sehr großen Wert. Alle unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fabian Rings: Damit unsere Mieter einen Überblick über die in unserem Hause gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten, haben wir im Februar 2019 allen Bewohnern einen Stammdatenausdruck zukommen lassen. Alle Bewohner wurden gebeten, die erfassten Daten auf Richtigkeit zu prüfen bzw. uns Korrekturwünsche mitzuteilen. Für die positive Rückmeldung zu dieser Aktion möchten wir uns herzlich bedanken. Alle gewünschten Änderungen sind erfolgt.

Silvia Kersch: Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist für uns besonders wichtig. Bei der täglichen Arbeit mussten wir in der Vergangenheit mehrfach feststellen, dass die erfassten Kontaktdaten teilweise nicht mehr aktuell sind. Aufgrund dessen haben wir die Entscheidung getroffen, in der neuen Software keine alten Handy-, Festnetznummern bzw. auch E-Mail-Adressen zu speichern, zumal wir auch nicht wissen, ob wir die Daten an Dritte weiterleiten dürfen.

Katja Klauck: In dem Anschreiben zum Stammdatenausdruck haben wir deshalb alle Bewohner gebeten, uns die neuen Kontaktdaten mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass wir diese auch an Dritte (Handwerksfirmen) weitergeben. Alle erhaltenen Rückmeldungen haben wir zwischenzeitlich eingepflegt.

Daniela Gries-Schöler: Die Kontaktdaten sind für unsere Genossenschaft äußerst wichtig. Täglich erreichen uns Anrufe mit Schadensmeldungen. Um einen schnellen Ablauf sicherstellen zu können, ist es unerlässlich, dass wir die Kontaktdaten an unsere Handwerker weiterleiten, damit diese mit den betreffenden Mietern einen Termin vereinbaren können. Viele Mieter stehen nicht im  Telefonbuch, in derartigen Fällen ist eine Terminvereinbarung nur schwer möglich.

„Sollten Sie unserer Genossenschaft Ihre Kontaktdaten noch nicht übermittelt haben bzw. haben sich diese geändert, bitten wir um eine Information, damit wir Ihnen einen guten Schadensservice garantieren können“, bittet abschließend der Vorstand.

Wir bedanken uns für das Gespräch.

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Newsbeitrag Fotoquelle: DSGVO © BenediktGeyer – pixabay.com